AGB der Elox Technik GmbH - Stand: März 2026

Elox Technik GmbH Josef Bierenz-Gasse 10b/2/52 2700 Wiener Neustadt T: 0676 741 19 51 E: office@elox-technik.at

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) – Elox Technik GmbH

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Lieferungen und Leistungen der Elox Technik GmbH, einschließlich Montage-, Demontage-, Service-, Wartungs-, Funktions- und Inbetriebnahmearbeiten an Baukränen und vergleichbaren Anlagen sowie für den Handel mit Baukränen, Kranersatzteilen und Zubehör. Die AGB gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern im Sinne des § 1 UGB. Abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nicht anerkannt, es sei denn, sie werden ausdrücklich und schriftlich vereinbart.

1. Geltungsbereich

Diese AGB gelten für alle Rechtsgeschäfte zwischen der Elox Technik GmbH und dem Auftraggeber. Sie gelten auch für künftige Verträge, selbst wenn im Einzelfall nicht ausdrücklich darauf hingewiesen wird. Abweichende oder ergänzende Vereinbarungen bedürfen der Schriftform.

2. Angebote und Vertragsabschluss

Alle Angebote der Elox Technik GmbH sind freibleibend und unverbindlich. Ein Vertrag kommt erst durch schriftliche Auftragsbestätigung oder durch tatsächliche Leistungsausführung zustande. Technische Änderungen, Irrtümer und Druckfehler bleiben vorbehalten.

3. Preise und Zahlungsbedingungen

Alle Preise verstehen sich netto zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer ab Lager oder Werk. Transport-, Verpackungs- und Versicherungskosten werden gesondert berechnet. Die aktuellen Preise ergeben sich aus unserer jeweils gültigen Preisliste, die Bestandteil des Vertrags ist bzw. dem Auftraggeber auf Anfrage zur Verfügung gestellt wird. Preisänderungen aufgrund aktualisierter Preisliste bleiben vorbehalten. Zahlungen sind, sofern nicht anders vereinbart, innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zu leisten. Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen gemäß § 456 UGB verrechnet. Skonti oder Nachlässe bedürfen einer ausdrücklichen schriftlichen Vereinbarung.

4. Lieferung, Montage und Leistungsausführung

Lieferfristen und -termine gelten als unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich schriftlich als verbindlich vereinbart wurden. Leistungsverzögerungen infolge höherer Gewalt, Streik, Aussperrung, Materialengpässen, Transportverzögerungen, behördlicher Maßnahmen oder sonstiger unvorhersehbarer und unabwendbarer Ereignisse, die außerhalb des Einflussbereichs der Elox Technik GmbH liegen, berechtigen die Elox Technik GmbH, die Leistungserbringung um die Dauer der Behinderung zu verschieben. Schadenersatz- oder Rücktrittsrechte des Auftraggebers wegen solcher Verzögerungen sind ausgeschlossen, sofern kein grobes Verschulden der Elox Technik GmbH vorliegt. Montage-, Liefer- und Servicearbeiten werden nach bestem Fachwissen und gemäß den anerkannten Regeln der Technik ausgeführt. Die Elox Technik GmbH ist berechtigt, Teilleistungen zu erbringen und diese gesondert abzurechnen.

5. Verzögerungen und zusätzliche Leistungen

Sollte die Kranmontage aufgrund äußerer Umstände, wie z. B. ungünstiger Witterungsverhältnisse, fehlender Stromversorgung oder eines nicht ordnungsgemäß vorbereiteten Kranstandplatzes, verzögert oder nicht durchführbar sein, gehen die daraus entstehenden Mehrkosten – insbesondere für erneute Anfahrten, Wartezeiten des Montagepersonals oder zusätzliche Transporte – zu Lasten des Auftraggebers.

6. Mietkrane

Der Mieter verpflichtet sich, das Mietgerät ordnungsgemäß und vertragsgemäß zu behandeln, nicht an Dritte weiterzugeben oder zu überlassen und es nach Beendigung der Mietzeit in gesäubertem Zustand an den Vermieter zurückzugeben.

7. Eigentumsvorbehalt

Gelieferte Waren und Ersatzteile bleiben bis zur vollständigen Bezahlung aller Forderungen Eigentum der Elox Technik GmbH.

8. Gewährleistung

Die Gewährleistungsfrist beträgt 12 Monate ab Übergabe der Ware oder Fertigstellung der Leistung.

9. Haftung

Elox Technik GmbH haftet für Schäden nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.

10. Datenschutz

Die im Rahmen des Vertragsverhältnisses erhobenen personenbezogenen Daten werden ausschließlich zur Vertragsabwicklung verwendet.

11. Gerichtsstand und Schlussbestimmungen

Es gilt ausschließlich österreichisches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

12. Schlussbestimmungen

Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages oder dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

Abweichende Vereinbarungen oder Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

AGB der Elox Technik GmbH - Stand: März 2026